Verantwortung

Der Träger der Einrichtung ist verantwortlich dafür, dass Maßnahmen zur internen Qualitätssicherung festgelegt werden, durchgeführt werden und zur externen Qualitätssicherung möglich sind d.h. Qualitätskontrollen erfolgen durch:
- den Medizinischen Dienst (durch bestellte Sachverständige)
- die Pflege-/Krankenkasse
- die Sozialhilfeträger
- die Heimaufsicht
- das Gesundheitsamt
- das Gewerbeaufsichtsamt
- die eigene Einrichtung


