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Verantwortung

Der Träger der Einrichtung ist verantwortlich dafür, dass Maßnahmen zur internen Qualitätssicherung festgelegt werden, durchgeführt werden und zur externen Qualitätssicherung möglich sind d.h. Qualitätskontrollen erfolgen durch: 

  • den Medizinischen Dienst (durch bestellte Sachverständige)
  • die Pflege-/Krankenkasse
  • die Sozialhilfeträger
  • die Heimaufsicht
  • das Gesundheitsamt
  • das Gewerbeaufsichtsamt
  • die eigene Einrichtung